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Bausparkasse

Bei den Bausparkassen handelt es sich um Spezialkreditinstitute, die aufgrund der im Bausparkassengesetz geregelten Geschäftskreisbeschränkung im wesentlichen nur die Wohnungsbaufinanzierung betreiben.

Die Grundidee des Bausparens kann man an folgendem Beispiel verdeutlichen:

Zehn Bauwillige, ohne Eigenkapital, sparen mit dem Ziel Wohneigentum zu erwerben. Wenn jeder in der Lage ist, ein Zehntel der Erwerbskosten pro Jahr zu sparen, so hätte jeder nach zehn Jahren das nötige Kapital angesammelt. Bringen die zehn Bauwilligen ihr Erspartes in einen gemeinsamen "Spartopf" ein, so kann hieraus die benötigte Summe dem ersten von ihnen bereits nach einem Jahr ausgezahlt (Zuteilung) werden (ein Zehntel als Rückzahlung der erbrachten Sparleistung und Neun Zehntel als Bauspardarlehen). Wenn jetzt unterstellt wird, dass der zugeteilte Bausparer, jedes Jahr ein Zehntel der erhaltenen Bausparsumme als Tilgung des Bauspardarlehens in den gemeinsamen "Zuteilungstopf" zurückzahlt, so kann der zweite Bausparer seine Baumaßnahme bereiets im zweiten Jahr verwirklichen. Im dritten Jahr sind, unter gleichen Voraussetzungen, acht Spar- und zwei Tilgungsleistungen im "Zuteilungstopf", so dass auch der dritte Bausparvertrag zugeteilt werden kann.

Die Bausparwirklichkeit ist allerdings etwas komplizierter, da es keine geschlossene Bauspargruppe gibt. Gleichwohl basiert das heutige Bausparsystem auf der dargestellten Grundidee des kollektiven Bausparens.

Der dem Bausparsystem zugrundeliegende kollektive Spargedanke wurde bereits um 200 v. Chr. in China verwirklicht. Während der Han-Dynastie wurden gemeinnützige Spargesellschaften auf Gegenseitigkeit gegründet.

Die erste Bausparkasse entstand 1775 in Birmingham, danach in den USA (1831), in Australien und Neuseeland (1832), in Südafrika (1833) sowie in Brasilien (1834).

1885 wurde durch Pastor von Bodelschwingh in Bielefeld die erste deutsche Bausparkasse, die Bausparkasse für Jedermann, gegründet.

Endgültig konnte sich das Bausparsystem in den Jahren 1924 bis 1929, auf Grund des hohen Finanzmittelbedarfes für den Wiederaufbau nach dem Ersten Weltkrieg, in Deutschland etablieren.

Ende der 1930er Jahre gab es die erste grundlegenden Änderung im deutschen Bausparsystem. Das bis dahin gebräuchliche „Lossystem“ wurde durch ein Bewertungsverfahren, das gerechter war, ersetzt. Es machte den Zuteilungstermin des einzelnen Bausparers von der Art und Weise seiner Sparkapitalbildung anhängig.

Nach der Währungsreform im Jahre 1948, begann mit dem Wirtschaftswunder der Aufschwung der deutschen Bausparkassen.

1973 traten das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung in Kraft. Damit wurde für die Geschäftstätigkeit der privaten und öffentlichen Bausparkassen eine einheitliche gesetzliche Grundlagen geschaffen.

Durch die Novellierung des Bausparkassengesetzes 1991 wurde dem Bausparkassen der Weg in den Europäischen Binnenmarkt eröffnet. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit von Blankokrediten für Kleinstdarlehen und ein umfangreiches Paket bauspartechnischer Sicherungsmaßnahmen geschaffen.


 


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