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Darlehen

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag; selten auch: das Darlehn) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache dem Darlehensnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, den Betrag oder Sachen gleicher Art und Güte bei Fälligkeit zurückzuzahlen oder zurückzugeben.

Über die Sache oder die Höhe des Geldbetrages muss Einigkeit bestehen. Als Sache kommen nur vertretbare Sachen in Betracht. Bei Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart, der - wenn nichts besonderes vereinbart wird - stets nach Ablauf jeweils eines Jahres zu zahlen ist. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, sind die Zinsen bei der Rückerstattung zu entrichten. Zusätzlich kann eine vom Gläubiger zu zahlende Darlehensgebühr zu berücksichtigen sein. Diese kann sich zum Beispiel nach der Höhe des Darlehens richten und von Bank zu Bank variieren.

Das Vertragsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn die Vertragsparteien für die Rückerstattung keinen Zeitpunkt bestimmen, hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Falls sie eine feste Laufzeit vereinbaren, können beide den Darlehensvertrag vorzeitig einseitig nur in den gesetzlich geregelten oder vereinbarten Fällen kündigen oder einvernehmlich aufheben.

Historisch zu verstehen ist die Unwirksamkeit des Darlehens wegen Wuchers. Das sittenwidrige oder Wuchergeschäft ist nach § 138 BGB nichtig. In der Regel liegt dies bei allen synallagmatischen Rechtsgeschäften vor, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem besonderen Missverhältnis stehen. In Betracht kommt aber auch der Zinswucher, von dem gesprochen wird, wenn der vereinbarte Zins den am Markt üblicherweise gehandelten Zins um 100% übersteigt (z.B. 24% p.a. statt 12% p.a.).


 


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Der Artikel "Darlehen" basiert auf dem freien Artikel Darlehen aus dem Nachschlagewerk Wikipedia. Dort ist eine Übersicht der Autoren einsehbar. Die Texte von Wikipedia und dieser Seite stehen unter der GNU Free Documentation License.