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Debitor

Der Begriff Debitor (lat. debet, d. h. schulden/Schuldner) bedeutet Schuldner von Geld oder Ware. Er wird verwendet

im Bankwesen: Kreditnehmer oder andere Personen/Organisationen, denen gegenüber kurz- oder mittelfristige Forderungen bestehen;

in der Debitorenbuchhaltung: Auftraggeber für den eine Leistung erbracht wird und gegenüber dem Forderungen aus Lieferungen/Leistungen bestehen; (Das Gegenteil des Debitors ist der Kreditor.)

im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches .

im Inkasso bzw. Factoring / Zession: Schuldner (Zessus, Debitor Cessus), von dem ein Inkassobüro (Neugläubiger, Zessionar) die übertragene Forderung eines Altgläubigers (Zedent) aufgrund eines Abtretungsvertrags (Zessionsvertrag) einzieht.

 


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