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Insolvenz

Insolvenz (lat. insolvens, "nicht-lösend", hier im Sinne von: "Schulden nicht (ein-)lösend") beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person (Verbraucherinsolvenz bzw. Regelinsolvenz für selbständig Tätige), die dann vorliegt, wenn sie, nicht nur vorübergehend, nicht mehr in der Lage ist, ihre fälligen Schulden zu begleichen. Bei juristischen Personen liegt Insolvenz auch vor, wenn eine Überschuldung gegeben ist. Ein weiterer Insolvenzgrund ist bei juristischen Personen nunmehr auch die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 II InsO). Drohenden Zahlungsunfähigkeit liegt dann vor, wenn die Gesellschaft ihre innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werdenden Verpflichtung aller Voraussicht nach nicht wird erfüllen können. Während Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahren jeder Gläubiger stellen kann, der dem Gericht gegenüber glaubhaft machen kann, dass er eine Forderung gegenüber dem Unternehmen hat, so kann den Antrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit nur die Gesellschaft selbst stellen.


 


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