Als Kreditfähigkeit wird die Fähigkeit, in rechtlicher Hinsicht Kredite aufnehmen zu können bezeichnet.
Eine natürliche Person ist nur dann kreditfähig, wenn sie nach dem BGB unbeschränkt geschäftsfähig ist.
Die Geschäftsfähigkeit wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres erreicht. Jüngeren Personen kann durch gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen, älteren unter bestimmten Bedingungen entzogen werden.
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Kreditfähigkeit
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