Nach positiver Prüfung (Kreditbewilligung) der Kreditwürdigkeit und der Beleihbarkeit des Pfandobjekts anhand der Kreditunterlagen erhält der Darlehensnehmer vom Kreditinstitut schriftliche Kreditzusage (Bewilligungs-, Kreditbescheid) mit dem Kreditvertrag, dem Schuldanerkenntnis und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Kreditzusage
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