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Schuldnerverzug
In einem Schuldverhältnis ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Wird die Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbracht, spricht man von einer Leistungsstörung. Ein Fall der Leistungsstörung ist die verspätete oder verzögerte Leistung des Schuldners.
Man spricht vom Schuldnerverzug, wenn der Schuldner für die Verzögerung einer fälligen Leistung verantwortlich ist (sie also "zu vertreten" hat), und entweder gemahnt wurde oder andere wesentliche Zeitpunkte für die Leistung überschritten sind (im einzelnen unten). In aller Kürze auf eine "Faustformel" gebracht lautet eine Kurzdefinition etwa: "Schuldnerverzug ist die schuldhafte Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung". Sie entspricht nicht exakt der Gesetzeslage, ist aber für ein erstes, grobes Grundverständnis des Begriffs hilfreich.
Der Schuldnerverzug löst verschiedene Rechtsfolgen aus, insbesondere und vor allem die Schadenersatzpflicht des Schuldners.
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