|
Sicherungsabtretung
Während bei der Sicherungsübereignung bewegliche Sachen zur Kreditsicherung herangezogen werden, ist es mit der Sicherungsabtretung möglich, Rechte abzutreten. Zur Abtretung geeignete Rechte sind ähnlich wie bei der Verpfändung z.B. Rechte aus Mietverträgen, Forderungen aus Arbeitsverträgen oder LuL, Rechte aus Beteiligungen an Gesellschaften, Rechte aus Versicherung.
Wird der Schuldner von der Abtretung benachrichtigt, so muss er an den neuen Rechtsinhaber leisten, wird er nicht benachrichtigt, so kann er auch an den ursprünglichen Gläubiger leisten.
Kredit Informationen
Kreditkarte beantragen |