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Hartz IV Empfänger: Keine Kredite möglich

Es mag auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheinen, doch kommt es auf die Begründung an: Empfänger von Arbeitslosengeld 2 erhalten bei keiner Bank einen Kredit. Das liegt jedoch weniger daran, dass das Einkommen nicht als "sicher" gilt sondern an der mangelnden Pfändbarkeit der Einkünfte. So vergeben die Banken nur dann Kredite, wenn eine entsprechende Sicherheit vorliegt. Die Bezüge im Rahmen des ALG II sind jedoch nicht pfändbar und fallen unter die so genannte Pfändungfreigrenzen. Anders ausgedrückt: Kredite werden nur dann vergeben, wenn die Einkünfte über dem Existenzminimum liegen, da die Banken ansonsten nicht an ihr Geld kommen würden. Um Kredite zu erhalten, benötigen ALG II Empfänger also einen festen Arbeitgeber oder eine andere Geldquelle, die als sicher gilt.

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